Sie sind Offiziersanwärter und möchten Ihren Dienst bei der Bundeswehr beenden, jedoch schreckt Sie die Erstattungspflicht ab?
Sie möchten eine Laufbahn bei der Bundeswehr beginnen?
Ihre Fliegertauglichkeit bzw. persönliche Eignung wurde allerdings verneint?
Sie sind Sanitätsoffizier und Ihnen wurde versagt, sich auf das Grundrecht des Art. 4 Abs. 3 GG zu berufen mit der Konsequenz, dass Sie nicht aus der Bundeswehr entlassen werden?
Ihre Übergangsgebührnisse nach Soldatenversorgungsgesetz wurde nicht in der gewünschten Höhe festgesetzt?
Die Bundeswehr bietet als Arbeitgeber sowohl im zivilen als auch im militärischen Bereich viele berufliche Möglichkeiten. Aber gerade für Soldatinnen und Soldaten gelten besondere Einstellungs- als auch Entlassungsvoraussetzungen. Wir verfügen über ein großes Spezialwissen und unterstützen Sie, bei allen auftretenden Fragen im Soldatenrecht.